top of page

Petition vom 24. Juni 2025

  • Autorenbild: Samardzic Nermina Mikrowellenwaffen Community
    Samardzic Nermina Mikrowellenwaffen Community
  • 8. Juli
  • 17 Min. Lesezeit

Betreff:

Gesundheitliche Gefährdung durch verdeckte technische Einwirkungen – Petition zur Anerkennung, Untersuchung und gesetzlichen Regelung

Name der Petentin:

Nermina Samardžić

Hauptstrasse 82

9430 St. Margrethen SG

Schweiz

E-Mail: samardzicnermina1981@gmail.com

1. Einleitung und Hintergrund

Ich, Nermina Samardžić, Mutter eines behinderten Sohnes, erhebe mit dieser Petition eine dringliche Forderung an das Schweizer Parlament und die Öffentlichkeit. In unserer Mietwohnung in St. Margrethen erleben wir seit Jahren gravierende, technisch verursachte Einwirkungen – darunter maschinenartiges Dauerbrummen, punktuelle Hitze, elektromagnetische Impulse und niederfrequente Vibrationen. Diese Belastungen treten bevorzugt nachts auf und wirken sich direkt auf unsere körperliche und psychische Gesundheit aus.

Mein Sohn Aldin, geboren 2007, lebt mit Autismus und neurologischen Besonderheiten. Seine Symptome – darunter plötzliche Sprachwiederholungen, Desorientierung, Zuckungen und unerklärliche Blutergüsse – korrelieren eindeutig mit dokumentierten Frequenzmustern und nächtlichen Einwirkungen in unserer Wohnung. Auch unsere Haustiere zeigen auffälliges Verhalten in diesen Phasen: panisches Miauen, Zittern, Fluchtverhalten und Appetitlosigkeit.

Diese Petition ist nicht nur ein persönlicher Hilferuf, sondern eine juristisch begründete Eingabe zur Anerkennung, Untersuchung und gesetzlichen Regelung sogenannter „verdeckter technischer Einwirkungen“. Dabei handelt es sich um elektromagnetische, akustische oder schwingungsbasierte Belastungen, die mit haushaltsüblichen Geräten nicht erklärbar sind und dennoch reale, gesundheitsschädigende Wirkungen entfalten.

Ich fordere:

• die Anerkennung dieser Phänomene als gesundheitsrelevante Umweltbelastung,

• unabhängige, interdisziplinäre Untersuchung durch Fachgremien,

• die gesetzliche Erfassung und Regulierung solcher Technologien,

• Schutz- und Aufklärungsrechte für betroffene Zivilpersonen,

• sowie die Aufnahme dieser Gefährdungen in Umwelt-, Miet- und Gesundheitsschutzgesetzgebung.

2. Begründung und Gefahrenlage

Seit dem Jahr 2014 dokumentiere ich systematisch, unterstützt durch Fotos, Ton- und Videoaufnahmen sowie technische Messprotokolle, was in unserer Wohnung und Umgebung geschieht. Trotz unzähliger Hinweise an Verwaltung, Polizei, Umwelt- und Gesundheitsämter sowie die Schlichtungsstelle Altstätten blieb jede echte technische Untersuchung aus. Stattdessen wurde ich wiederholt psychiatrisiert, obwohl objektive Daten vorliegen.

Zu den beobachteten Symptomen gehören:

• Nächtliche Hitzeimpulse am Körper – insbesondere Stirn, Schultern, Rücken und Beine – oft synchron mit Maschinenbrummen.

• Hautveränderungen, punktuelle Hämatome, spontane Blutergüsse bei mir und meinem Sohn.

• Zuckungen, Schweißausbrüche, Muskelkrämpfe, Schwindel, Sprachstörungen und Bewusstseinsveränderungen.

• Psychophysiologische Reaktionen bei Tieren (plötzliche Panik, Kreislaufkollaps, Appetitverweigerung).

• Korrelationen mit auffälligen Signalen in Messprotokollen – darunter Impulse im Bereich 5–100 Hz sowie hochfrequente Peak-Signale bis 10 GHz.

Institutionen, die seit 2024 informiert wurden:

• Polizei St. Margrethen (mehrfache Besuche und Anzeigen),

• Verwaltung EIKO und Vermieter,

• Kantonales Umweltschutzamt,

• Rechtsdienst Assista,

• KESB Rheintal,

• mehrere technische Fachpersonen (z. B. Sonotex GmbH).

Trotz dieser Kontakte wurde keine behördlich fundierte technische Untersuchung eingeleitet. Stattdessen wurde ich aufgefordert, mich psychisch untersuchen zu lassen – mit dem Hinweis, erst bei unauffälliger Diagnose könne eine „Strahlungsmessung“ erfolgen. Diese Bedingung stellt eine indirekte Delegitimierung von Betroffenen dar und verletzt meines Erachtens fundamentale Schutzrechte.

Petition vom 24. Juni 2025 – Teil 3

Wissenschaftlicher und internationaler Kontext

Die in dieser Petition beschriebenen technischen Einwirkungen stehen nicht isoliert da. Sie finden sich in zahlreichen internationalen Zusammenhängen wieder – in Studien, Fallberichten, medizinischen Gutachten und politischen Debatten. Besonders relevant sind dabei die folgenden Beispiele:


3.1. Havana-Syndrom und gerichtete Energiewaffen

Seit 2016 berichten US-Diplomaten und Geheimdienstmitarbeiter in Havanna, Wien, Berlin und Washington von Symptomen wie:

Schwindel, Tinnitus, Kopfschmerzen,

kognitive Beeinträchtigungen,

Druckempfindungen im Kopf und

plötzlicher Verlust des Hörvermögens.

Wissenschaftler und Nachrichtendienste führten dies auf den Einsatz gerichteter Energiewaffen zurück – insbesondere im Mikrowellenbereich. Zahlreiche medizinische Institute, u. a. die National Academies of Sciences (NAS, 2020), bestätigen: Die Symptome sind nicht psychischer Natur, sondern physiologisch erklärbar – durch hochfrequente Energieimpulse.


3.2. Studienlage und technische Erklärung

Die sogenannte Frey-Effekt-Forschung (1962–1980) belegt, dass Mikrowellen direkt auf das Gehirn einwirken und hörbare Effekte erzeugen können („Microwave Hearing“).

Die US Army und DARPA entwickelten Technologien mit akustischen, thermischen und neurologischen Wirkungen (sogenannte non-lethal weapons), die heute bereits als „Crowd-Control Systems“ existieren.

Artikel in Nature, The Lancet und IEEE dokumentieren Effekte elektromagnetischer Felder auf Zellstrukturen, Hormone, DNA-Reparaturmechanismen und neurologische Steuerprozesse.

Das Bundesamt für Strahlenschutz (DE) erkennt in seinen Warnungen die Notwendigkeit differenzierter Bewertung technischer Felder unterhalb gesetzlicher Grenzwerte an, insbesondere für vulnerable Gruppen (Kinder, Kranke).


3.3. Rechtliche und politische Blindstellen

Die Schweiz weist hier eine schwerwiegende Schutzlücke auf:

Es existiert keine gesetzliche Definition oder Regulierung für verdeckte technische Einwirkungen – weder im Mietrecht, noch im Strafrecht, noch im Umweltschutzgesetz.

Das Schweizer Recht kennt zwar Lärm, Vibration und Luftverschmutzung – nicht aber frequenzbasierte Belästigung durch gerichtete Energie oder elektromagnetische Felder außerhalb typischer Quellen.

Betroffene haben keine Möglichkeit, sich auf ein gesetzlich geregeltes Messverfahren zu berufen, wenn keine klassischen Geräte als Verursacher identifiziert werden.

Internationale Konventionen wie die EMRK, die UN-Behindertenrechtskonvention oder die UNO-Menschenrechtsresolution 36/13 (2017) bieten Schutz – werden in der Schweiz aber bei technischen Beschwerden de facto nicht angewendet.


3.4. Mein Fall im internationalen Kontext

Die Symptome, die ich bei mir, meinem Sohn und unseren Haustieren dokumentiere – insbesondere Hitzeimpulse, neurologische Aussetzer, spontane Zuckungen und punktuelle Blutergüsse – entsprechen exakt den bekannten Symptomen technischer Angriffe aus:

Havana-Fällen (USA/Kuba),

Russland- und China-Berichten von Dissidenten,

Aussagen internationaler TI-Netzwerke (Targeted Individuals),

und den eigenen Ton- und Videodokumentationen, die öffentlich zugänglich sind.

▶️ Dokumentarfilm: Mikrowellenwaffen – Der unsichtbare Krieg gegen Zivilisten

▶️ Hörbuch: Verbrechen 2025 – Mikrowellenwaffen

📖 Buchreihe: „Die Unsichtbare Gewalt“, „Nevidljivi Udar“, „Mikrowellenwaffen und Unsichtbare Angriffe“ (Amazon)


Fazit des dritten Teils:

Die internationale Faktenlage ist eindeutig: Technologien, die verdeckt über elektromagnetische oder akustische Mittel wirken, existieren und haben reale Auswirkungen auf die Gesundheit. Die Schweiz hat bislang versäumt, dafür ein Schutz- und Untersuchungsregime zu schaffen. Diese Lücke betrifft nicht nur mich, sondern potenziell Hunderte andere.

Petition vom 24. Juni 2025 – Teil 4

Persönliche Fallchronologie und dokumentierte Beweise

4.1. Chronologie der Belastungen und Beschwerden

Seit dem Umzug in die Wohnung an der Johannes-Brassel-Strasse 15, 9430 St. Margrethen, dokumentiere ich fortlaufend technische Einwirkungen mit erheblichen gesundheitlichen Auswirkungen. Ab Juni 2024 verschärfte sich die Lage drastisch – mit täglichen Symptomen, nächtlichen Störungen und sichtbaren Verletzungen ohne erkennbare Ursache.

Beispielhafte dokumentierte Vorfälle:

16. Februar 2025: Erster dokumentierter neurologischer Anfall meines Sohnes Aldin mit Palilalie („cmd“, „ich bin gesteuert“), während des Aufenthalts in der Notaufnahme Altstätten.

23. und 24. März 2025: Wiederholte nächtliche Krisen, Zuckungen, Druck im Kopf, Überhitzung. Reolink-Kamera zeigt gleichzeitige maschinenartige Brummtöne.

6. April 2025: Nachts aufgezeichnete Videoaufnahme zeigt reflexartige Zuckungen bei mir und Aldin, begleitet von hörbarem Maschinenbrummen.

8./9. März 2025: Plötzlich auftretende Ohrwunde, Kratzer an Schulter und Arm ohne äußere Ursache – dokumentiert mit Fotos.

24. Juni 2025: Fortbestehende Belastung trotz neuer Adresse Hauptstrasse 82, weiterhin nächtliche Hitze und Vibrationen spürbar.


4.2. Dokumentierte Beweismittel

Ich habe alle Ereignisse akribisch festgehalten, archiviert und öffentlich gemacht. Dazu gehören:

Videoaufzeichnungen mit Nachtsichtkamera (Reolink) von sichtbaren Körperreaktionen, Katzenverhalten und synchronen Geräuschen.

Tonanalysen mit eindeutig messbaren Frequenzen im Infraschall- und Hochfrequenzbereich (u. a. 6–10 Hz, 65/100 Hz Impulse, Peaks bei 2.4 GHz).

Fotos von Verletzungen: u. a. punktuelle Hämatome, thermisch veränderte Hautstellen, Ohrwunden bei Aldin.

Messdaten: Lärmprotokolle (z. B. 58–73 dBA), Spektrumanalyse mit auffälligen Impulsen.

Briefe und Beschwerden: An Polizei, Verwaltung, Umweltschutzstelle, KESB, Assista, Hausarzt, Neurologen und Psychiaterin.

Bücher:

📘 „Die Unsichtbare Gewalt – Ein Leben unter Strahlenbeschuss“

📗 „Mikrowellenwaffen und Unsichtbare Angriffe – Ein Appell an die Schweizer Regierung“

📕 „Nevidljivi Udar – Der unsichtbare Schlag“ (in deutscher und serbischer Version)

➤ Erhältlich unter: Amazon-Autorinnenseite

Filme und Hörbücher:

🎬 Mikrowellenwaffen – Der unsichtbare Krieg gegen Zivilisten

🎧 Verbrechen 2025 – Mikrowellenwaffen

🎙️ Spotify-Podcast


4.3. Auswirkungen auf Leben, Gesundheit und gesellschaftliche Teilhabe

Die gesundheitlichen und sozialen Folgen für meine Familie sind gravierend:

Mein Sohn ist seit Monaten arbeitsunfähig, isoliert, gesundheitlich geschwächt und psychisch schwer belastet.

Ich selbst bin aufgrund ständiger nächtlicher Störungen, Schmerzen und Erschöpfung in meiner Erwerbsfähigkeit stark eingeschränkt.

Unsere Haustiere zeigen regelmäßig Stressverhalten, u. a. Appetitlosigkeit, Kreislaufprobleme, Zittern und Flucht in andere Räume.

Behördliche Reaktionen blieben aus oder verwiesen auf psychiatrische Abklärung, obwohl alle Beweise vorgelegt wurden.

Wohnungssituation: Wiederholte Ortswechsel, massive Einschränkung der Lebensqualität, Rückzug aus sozialem Leben.


4.4. Zusammenfassung dieses Abschnitts

Die Beweismittel, die ich öffentlich zugänglich gemacht habe, belegen:

Eine kontinuierliche technische Einwirkung mit gesundheitlicher Auswirkung,

Eine behördliche und juristische Lücke im Umgang mit neuartigen Umweltgefahren,

Eine Entmündigung von Betroffenen durch Pathologisierung, anstatt technischer Aufklärung.

Diese Petition ist daher nicht nur ein Appell für meine Familie, sondern für alle, die unter ähnlichen Einwirkungen leiden – oft ohne Gehör, Hilfe oder rechtliche Grundlage.

🟩

Petition vom 24. Juni 2025 – Teil 5

Gesetzesvorschlag zur Regelung verdeckter technischer Einwirkungen auf die Gesundheit von Zivilpersonen


5.1 Hintergrund: Gesetzeslücke trotz dokumentierter Realität

Die bisherigen Abschnitte dieser Petition belegen:

Das reale Vorhandensein technisch erzeugter Einwirkungen (z. B. durch Brummtonquellen, elektromagnetische Felder, Frequenzimpulse),

die gesundheitlichen und sozialen Folgen für Betroffene,

sowie die systematische Ignoranz oder Entwertung dieser Symptome durch Behörden.

Trotz erdrückender internationaler Faktenlage und national dokumentierter Fälle fehlt in der Schweiz jede gesetzliche Grundlage, um:

die Existenz solcher Phänomene rechtlich zu benennen,

deren Untersuchung zu erzwingen,

Betroffene zu schützen und zu entschädigen.


5.2 Ziel: Einführung eines Gesetzes oder Gesetzesartikels

Ich fordere daher die Erarbeitung und Verabschiedung eines eigenständigen Gesetzesartikels oder einer umfassenden Ergänzung bestehender Gesetze (z. B. im Umweltschutzgesetz, Mietrecht, Zivilgesetzbuch oder Polizeigesetz), mit dem Titel:

„Gesetz über den Schutz vor verdeckten technischen Einwirkungen auf Körper, Psyche und Lebensumfeld (VTESG – Verdeckte Technische Einwirkungen und Schutzgesetz)“


5.3 Kernelemente des Gesetzesvorschlags

A. Begriffsdefinitionen:

Verdeckte technische Einwirkung: Jede Wirkung auf den menschlichen Körper oder das Nervensystem, die durch physikalisch-technische Mittel (z. B. elektromagnetische Felder, Infraschall, gerichtete Energie, Frequenzimpulse, schallbasierte Technologien) verursacht wird – ohne sichtbare Quelle und ohne konventionelle Haushaltsgeräte als Verursacher.

Betroffene Person: Jede Person, die dokumentierte Symptome meldet und technische Störungen im Wohn- oder Arbeitsumfeld nachweist, auch ohne endgültigen Ursachenbeleg.


B. Untersuchungs- und Reaktionspflicht:

Behörden (Polizei, Umwelt, Bauwesen, Mietämter) sind verpflichtet, ab Vorliegen glaubhafter technischer Hinweise (Messprotokolle, Symptome, Fotos, Tonaufnahmen etc.) eine offizielle Untersuchung einzuleiten.

Die Beweislast darf nicht pauschal auf die Betroffenen abgewälzt werden. Erste Maßnahmen müssen auch bei Anfangsverdacht erfolgen.


C. Interdisziplinäre Fachkommission:

Die Schaffung eines permanenten Expertengremiums bestehend aus:

Elektroschutz-Fachpersonen,

Umweltmediziner:innen,

Neuropsychiater:innen,

Akustiker:innen und Jurist:innen.

Diese Kommission soll innerhalb von 30 Tagen nach Antrag Messungen durchführen, eine medizinische Bewertung erstellen und Empfehlungen aussprechen (z. B. Mietminderung, temporäre Umquartierung, Therapieangebote).


D. Schutzrechte und Hilfsmaßnahmen:

Recht auf sofortige medizinisch-psychologische Hilfe ohne Stigmatisierung.

Anspruch auf rechtliche Beratung bei Miet-, Arbeits- oder Sozialproblemen infolge technischer Belastung.

Möglichkeit zur anonymen Begutachtung und Untersuchung in neutralen Institutionen.


E. Entschädigung und Haftung:

Klare Zuweisung der Verantwortung bei nachgewiesener technischer Störung: Hauseigentümer, Betreiber von verdeckten Geräten, Anlageninhaber, Vermieter.

Anspruch auf Schadenersatz, Gesundheitskostenübernahme und Mietrückvergütung.


5.4 Integration in bestehende Gesetze (empfohlene Stellen):

Umweltschutzgesetz (USG): Ergänzung durch „nicht sichtbare technische Umweltbelastungen“

Zivilgesetzbuch (ZGB): Erweiterung des Mietrechts um „verdeckte schädliche Einwirkungen“

Gesundheitsgesetz (GesG): Aufnahme psychophysischer Gefährdungen durch technische Felder

Strafrecht (StGB): Einführung eines Tatbestands „gezielte technische Körperverletzung“ (analog zur Körperverletzung durch Lärm, Licht oder elektromagnetische Wellen)


5.5 Begründung der Dringlichkeit

Die bisherige juristische Leerstelle erzeugt:

eine systematische Schutzlosigkeit von Betroffenen,

eine Umkehr der Beweislast,

eine psychiatrische Stigmatisierung realer Symptome,

sowie eine strukturelle Menschenrechtsverletzung.


5.6 Rechtsvergleich und internationale Orientierung

In den USA existieren bereits Verfahren zu Mikrowellenangriffen (Havana Act 2021).

In Frankreich und Deutschland werden Infraschallquellen und tieffrequente Vibrationen rechtlich bewertet (z. B. durch LUBW, BfS).

Die UN-Behindertenrechtskonvention (CRPD) verlangt aktiven Schutz vor systemischer Gewalt auch in technischen Kontexten.


5.7 Fazit dieses Abschnitts

Die gesetzgeberische Untätigkeit im Bereich verdeckter technischer Einwirkungen ist nicht länger hinnehmbar. Es braucht:

eine klare gesetzliche Benennung des Problems,

ein geregeltes Untersuchungsverfahren,

Schutz-, Hilfs- und Entschädigungsmaßnahmen,

sowie eine gesellschaftliche Enttabuisierung eines bislang verdrängten Themas.

Diese Petition ist ein Aufruf, diesen notwendigen Schritt jetzt zu tun – im Interesse des Gesundheitsschutzes, des Rechtsstaats und der Würde aller betroffenen Menschen.

Petition vom 24. Juni 2025 – Teil 6

Völkerrechtliche, menschenrechtliche und ethische Grundlagen der Schutzpflicht


6.1 Grundsatz: Der Staat hat die Pflicht zum Schutz vor verdeckter Gewalt – auch durch neue Technologien

Die gesundheitliche Unversehrtheit ist ein grundlegendes Menschenrecht. Auch wenn verdeckte technische Einwirkungen (z. B. elektromagnetische Impulse, Infraschall, gerichtete Energie) nicht in klassischen Katalogen staatlicher Gewaltformen erscheinen, entfalten sie dieselben Folgen wie physische Übergriffe – mitunter sogar schwerwiegender, da sie unsichtbar, andauernd und schwer nachweisbar sind.

Die Weigerung, solche Phänomene zu untersuchen oder anzuerkennen, stellt eine indirekte Verletzung der Schutzpflicht dar.


6.2 Relevante internationale Menschenrechtsdokumente

A. Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)

Art. 3 EMRK: Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung

Art. 8 EMRK: Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens

Art. 13 EMRK: Recht auf wirksame Beschwerde bei einer nationalen Instanz

→ Eine wiederholte technische Einwirkung, die die Gesundheit beeinträchtigt und behördlich ignoriert wird, kann als Verletzung von Art. 3 (unmenschliche Behandlung) gelten.


B. UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK / CRPD)

Art. 15: Freiheit von Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung

Art. 16: Schutz vor Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch

Art. 17: Schutz der Unversehrtheit der Person

→ Mein Sohn Aldin Samardžić lebt mit einer anerkannten Behinderung (Autismus, neurologische Besonderheiten). Die wiederholten technischen Einwirkungen stellen aus meiner Sicht eine nicht-sanktionierte Form verdeckter Gewalt dar – mit Auswirkungen auf seine Würde, Gesundheit und Entwicklung.


C. Resolution der UN-Generalversammlung 36/13 (2017)

Diese Resolution betont:

„Alle Formen psychologischer, physischer und technologischer Gewalt müssen erkannt, verhindert und verfolgt werden – auch wenn sie neue, nicht-konventionelle Mittel einsetzen.“


6.3 Schweizer Grundrechte und ethische Standards

A. Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV):

Art. 10 Abs. 2 BV: Jede Person hat Anspruch auf körperliche und geistige Unversehrtheit.

Art. 11 BV: Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf besonderen Schutz ihrer Unversehrtheit.

Art. 13 BV: Schutz der Privatsphäre, auch in der Wohnung.

Art. 35 BV: Die Grundrechte müssen in der gesamten Rechtsordnung zur Geltung kommen.

→ Die Einwirkungen, die ich dokumentiert habe, betreffen genau diese geschützten Bereiche – körperlich, psychisch, häuslich. Dass bisher weder Schutz noch Untersuchung erfolgte, verletzt diese Grundsätze.


B. Medizinethik (Genfer Gelöbnis der Ärzte, revidiert 2017):

„Ich werde die Autonomie und Würde meiner Patientinnen und Patienten respektieren. […] Ich werde jedes unrechtmäßige Eingreifen in Körper und Geist ablehnen.“

→ Die Forderung, mich und meinen Sohn erst psychiatrisch „freizusprechen“, bevor man technische Messungen akzeptiert, widerspricht diesem Prinzip und pathologisiert reale technische Belastung.


6.4 Der ethische Imperativ: Unsichtbares sichtbar machen

Was nicht gesehen wird, existiert dennoch – insbesondere dann, wenn es systematisch verdrängt wird. Technische Gewalt, die nicht durch Waffen im klassischen Sinne ausgeübt wird, sondern durch Frequenzfelder, Infraschall, gerichtete Energie oder verdeckte Maschinenanlagen, ist genauso real wie physische Gewalt.

Wenn Institutionen, Behörden, Fachpersonen und politische Stellen nicht aktiv handeln, entsteht eine faktische Schutzverweigerung durch Schweigen.


6.5 Fazit dieses Abschnitts

Die Schweiz hat sich internationalen menschenrechtlichen und ethischen Normen verpflichtet. Diese umfassen:

das Recht auf Schutz vor nicht-konventioneller Gewalt,

die Pflicht zur Untersuchung gesundheitlicher Gefährdungen,

den Schutz vulnerabler Gruppen (z. B. Menschen mit Behinderung),

die Berücksichtigung neuer Technologien in der Rechtsentwicklung.

Meine Petition fordert die Schweiz auf, diese Verpflichtungen ernst zu nehmen – und die Realität verdeckter technischer Einwirkungen endlich sichtbar, prüfbar und rechtlich regulierbar zu machen.

Petition vom 24. Juni 2025 – Teil 7

Forderung nach Einsetzung einer nationalen Untersuchungskommission für verdeckte technische Einwirkungen


7.1 Ausgangslage: Fehlende behördliche Zuständigkeit bei neuartigen Umweltbelastungen

Obwohl zahlreiche Betroffene – wie ich selbst – über Jahre hinweg konkrete Symptome, technische Messungen, Videoaufnahmen und Gesundheitsfolgen dokumentiert haben, existiert in der Schweiz keine einzige Stelle, die systematisch für die Prüfung solcher technischen Einwirkungen zuständig ist. Die Verantwortung wird zwischen Umweltämtern, Polizei, Gesundheitswesen und Mietrecht hin- und hergeschoben, ohne zu konkreten Ergebnissen zu kommen.


7.2 Zielsetzung der Kommission

Ich fordere die Einsetzung einer nationalen, interdisziplinären Untersuchungskommission, mit folgenden Hauptaufgaben:

Dokumentation und Auswertung technischer Belastungsszenarien mit nicht-erklärbaren gesundheitlichen Folgen in Wohn-, Arbeits- und Bildungseinrichtungen.

Technische Messung elektromagnetischer, akustischer, schwingungsbasierter oder sonstiger verdeckter Einwirkungen.

Medizinische Bewertung gesundheitlicher Symptome unter Berücksichtigung neuartiger Belastungsquellen.

Sozialrechtliche Prüfung, ob bestehende rechtliche Instrumente (Mietrecht, Umweltrecht, IV, Kindes- und Erwachsenenschutz) greifen.

Erarbeitung gesetzlicher Empfehlungen, um einen Schutzrahmen für Betroffene zu etablieren.


7.3 Zusammensetzung der Kommission

Die Kommission sollte sich aus folgenden Fachbereichen zusammensetzen:

Technik (Frequenzanalytik, Messtechnik, Bauphysik, Strahlenphysik),

Medizin (Neurologie, Umweltmedizin, Psychotraumatologie),

Recht (Menschenrechte, Mietrecht, Gesundheitsrecht),

Sozialwissenschaften (Psychosoziale Auswirkungen, gesellschaftliche Wahrnehmung),

Betroffenenvertretung (z. B. durch Petent:innen, NGOs, Behindertenorganisationen).

Sie sollte dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) oder alternativ dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) unterstellt und parlamentarisch kontrolliert werden.


7.4 Methodische Grundlagen und Instrumente

Die Kommission soll über folgende Instrumente verfügen:

Mobile Messgeräte für Infraschall, HF, ELF, EMF und gerichtete Impulse,

Befragungs- und Dokumentationstools für Betroffene,

Zugang zu unabhängigen Gutachten (medizinisch, akustisch, forensisch),

Möglichkeit, aktenkundige Messanträge in Zusammenarbeit mit Kantonen durchzuführen,

Schutz der Anonymität und Persönlichkeitsrechte der meldenden Personen.


7.5 Vergleich mit anderen Behördenmodellen

Die vorgeschlagene Kommission orientiert sich strukturell an bereits bestehenden Stellen wie:

der EKIF (Eidg. Kommission für Impffragen),

der Schweizerischen Unfalluntersuchungsstelle SUST (bei Bahnen, Luftfahrt, Schiffen),

der Nationalen Ethikkommission NEK-CNE,

der Kommission gegen Rassismus (EKR).

Diese Vorbilder zeigen, dass interdisziplinäre, unabhängige Bundeskommissionen auch bei sensiblen Themen erfolgreich funktionieren – selbst dann, wenn komplexe technische, soziale und medizinische Dimensionen ineinandergreifen.


7.6 Rechtsgrundlagen für die Einsetzung

Art. 8 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Organisation der Bundesverwaltung (RVOG) ermöglicht es dem Bundesrat, Kommissionen einzusetzen.

Art. 170 BV (Bundesverfassung) gibt der Bundesversammlung das Recht, Wirksamkeit und Zweckmässigkeit von Maßnahmen zu überprüfen.

Art. 3 USG (Umweltschutzgesetz) verpflichtet Bund und Kantone, Menschen vor schädlichen oder lästigen Einwirkungen zu schützen – auch vorbeugend.


7.7 Fazit dieses Abschnitts

Es braucht eine unabhängige, fachlich breit aufgestellte Kommission, die technische Einwirkungen untersucht, medizinische Folgen bewertet und Betroffene anhört – mit dem Ziel, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen.

Denn was heute als „nicht nachweisbar“ gilt, ist oft nur nicht zuständig, nicht gemessen, nicht anerkannt.

Diese Petition ist ein Aufruf, das zu ändern.

🟩

Petition vom 24. Juni 2025 – Teil 8

Gesetzlicher Forderungskatalog: Umweltrecht, Mietrecht, Gesundheitsrecht, Menschenrechte


8.1 Ausgangslage: Fehlende gesetzliche Grundlagen für neuartige technische Belastungen

Die in dieser Petition beschriebenen Einwirkungen – darunter gerichtete Energie, Frequenzstörungen, verdeckte Vibrationen und Hochfrequenzimpulse – fallen in keine der aktuell geregelten Kategorien. Weder das Umwelt- noch das Miet- oder Gesundheitsrecht kennt geeignete Schutzinstrumente für diese Art von Belastung. Es entsteht eine gefährliche Schutzlücke.


8.2 Umweltrecht (USG – Bundesgesetz über den Umweltschutz)

Problematik:

Das USG schützt vor Lärm, Luftverunreinigung, Erschütterung und Strahlen – jedoch nur bei „typisch bekannten“ Quellen (z. B. Industrieanlagen, Mobilfunk).

Technisch erzeugte, nicht klar sichtbare oder neuartige Frequenzstörungen (unterhalb Grenzwerte, in Wohnbereichen) sind nicht geregelt.

Forderungen:

Erweiterung von Art. 1 und 2 USG um unsichtbare, frequenzbasierte technische Einwirkungen (z. B. gerichtete HF-Impulse, Mikrowellenfelder, Infraschall).

Einführung eines neuen Abschnitts im USG, der spezifisch auf „nicht erkennbare, verdeckte technische Einwirkungen“ eingeht.

Pflicht zur Messung durch unabhängige Umwelttechnikfirmen bei glaubhaft dokumentierten Symptomen – analog zu Lärmmessung.


8.3 Mietrecht (Obligationenrecht – OR)

Problematik:

Mietrechtliche Mängel (§ 259a OR) betreffen Lärm, Feuchtigkeit, Schimmel, aber nicht verdeckte elektromagnetische oder akustische Einwirkungen.

Mieter:innen, die technische Störungen melden, stehen oft ohne Beweismittel und Schutz da.

Forderungen:

Erweiterung des Mängelbegriffs (§ 259a OR) um „nicht sichtbare technische Störungen mit gesundheitlichen Auswirkungen“.

Einführung einer Beweissicherungspflicht für Vermieter:innen, sobald Beschwerden über technische Belastungen bestehen.

Einführung eines Rechts auf vorläufige Mietzinsreduktion bis zur Klärung technischer Ursachen, analog zur Beweislastumkehr bei Schimmel oder Lärmbelastung.


8.4 Gesundheitsrecht / Patientenschutz

Problematik:

Ärzt:innen dokumentieren zwar Symptome (z. B. neurologisch, dermatologisch, psychisch), doch technische Ursachen werden nicht überprüft.

Patient:innen mit technisch induzierten Beschwerden werden häufig pathologisiert – ohne interdisziplinäre Prüfung.

Forderungen:

Integration eines neuen Kapitels in das Bundesgesetz über die Gesundheit (z. B. in Zusammenhang mit Umweltmedizin), das „technisch induzierte Gesundheitsbelastungen“ regelt.

Einführung eines Rechts auf interdisziplinäre Abklärung (medizinisch + technisch) bei nicht erklärbaren Symptomen mit Umgebungsbezug.

Schutz vor Psychiatrisierung ohne vorherige technische Ursachenabklärung (z. B. durch § 12 Patientenrechtegesetz).


8.5 Menschenrechte und internationale Verpflichtungen

Bezugspunkte:

Art. 8 EMRK (Achtung des Privat- und Familienlebens) → Verletzung durch unaufgeklärte technische Einwirkungen.

Art. 3 EMRK (Verbot unmenschlicher Behandlung) → bei systematischer Ignoranz gegenüber dokumentierten Beschwerden.

UN-Behindertenrechtskonvention (CRPD) → Schutz vulnerabler Personen (z. B. Kinder mit Autismus) vor Umweltbelastung.

UNO-Menschenrechtsrat Resolution 36/13 → Schutz vor nichttödlichen Technologien mit schädlicher Wirkung.

Forderungen:

Offizielle Anerkennung verdeckter technischer Einwirkungen als potenzielle Menschenrechtsverletzung.

Verpflichtung der Schweiz, Schutz- und Prüfverfahren bei dokumentierter technischer Belastung umzusetzen.

Schutzpflicht für Kinder, Kranke und Menschen mit Behinderungen – analog zu Luft- und Wasserschutz.


8.6 Fazit des Gesetzesabschnitts

Der Gesetzgeber ist verpflichtet, auf neue Bedrohungslagen zu reagieren. Frequenzbasierte, elektromagnetische oder akustische Einwirkungen, die auf den Körper und das Nervensystem wirken, dürfen nicht länger ein blinder Fleck im Schweizer Recht bleiben. Diese Petition fordert die Schaffung klarer gesetzlicher Grundlagen – für Messung, Schutz, Beweissicherung und medizinische Hilfe.

Petition vom 24. Juni 2025 – Teil 9

Nationaler Schutzplan für Betroffene technischer Einwirkungen


9.1 Ausgangslage

Betroffene von nicht sichtbaren technischen Einwirkungen – etwa durch gerichtete Frequenzstrahlung, elektromagnetische Impulse, Vibrationen oder Infraschall – stehen aktuell ohne strukturierte Hilfe da. Es gibt:

keine Anlaufstellen,

keine standardisierten Messverfahren,

keine medizinische Richtlinie zur Abklärung,

und keine jurische Schutznorm, sobald die Quelle technisch komplex ist.

Die Folgen sind Isolation, Psychiatrisierung, Wohnungsverlust, gesundheitliche Verschlechterung und massive Beweisprobleme.


9.2 Ziele des Schutzplans

Der Schutzplan verfolgt folgende Ziele:

Anerkennung und Entstigmatisierung der Problematik.

Niedrigschwellige Hilfe und Beratung für Betroffene.

Fachliche Abklärung von technischen und medizinischen Symptomen.

Rechtsbeistand und Schutz vor Vertreibung oder Psychiatrisierung.

Gesellschaftliche und politische Sichtbarkeit.


9.3 Konkrete Bausteine des Schutzplans

🟢 1. Nationale Meldestelle für technische Einwirkungen

Einrichtung einer offiziellen Stelle unter Bundesaufsicht (z. B. BAG oder BAFU).

Aufnahme und Archivierung aller gemeldeten Fälle mit technischer und medizinischer Komponente.

Option auf anonyme oder geschützte Meldung.

🟢 2. Interdisziplinäre Mess- und Abklärungsteams

Zusammensetzung: Elektrosmog-Experten, Bauakustiker, Neurologen, Umweltmediziner.

Auftrag: technische und gesundheitliche Prüfung aller dokumentierten Belastungen.

Einsatz bei mehrfach dokumentierten Beschwerden in Wohnumfeld, Arbeitsplatz, Schule, Spital etc.

🟢 3. Finanzierung über Bundesmittel

Übernahme von Untersuchungskosten (Messung, Gutachten) durch den Bund.

Aufbau eines Unterstützungsfonds für Umzugskosten, medizinische Spezialabklärungen, Tierarztkosten bei betroffenen Haustieren.

🟢 4. Juristischer Soforthilfefonds

Bereitstellung rechtlicher Hilfe bei Mietrecht, Schlichtungsverfahren, Polizeibeschwerden oder Diskriminierung.

Unterstützung durch Menschenrechtsorganisationen oder Ombudsstellen.

🟢 5. Aufnahme in Behindertenschutz und Patientenschutz

Technisch verursachte Leiden (z. B. neurologische Reaktionen auf Impulse) als Grund für Hilflosenentschädigung, Invaliditätsanerkennung oder IV-Begutachtung zulassen.

Schutz vor psychiatrischer Zwangsbehandlung ohne technische Vorklärung.


9.4 Öffentlichkeitsarbeit und Aufklärung

🔵 1. Kampagne „Verdeckte Umweltbelastung erkennen“

Öffentlich finanzierte Aufklärung über Frequenztechnologien, zivilen Missbrauch, Schwellenwerte und gesundheitliche Effekte.

Zusammenarbeit mit Universitäten, NGOs, Umweltmedizinern.

🔵 2. Integration in Bildung und Fachausbildung

Ergänzung des Curriculums für Ärzt:innen, Sozialarbeiter:innen und Vermieter:innen um das Thema „technisch verursachte Umweltbelastung“.

Pilotprojekte mit Betroffenen in Kantonen wie Zürich, St. Gallen, Bern, Genf.


9.5 Beispielhafte Umsetzung: Fall Samardžić (Dokumentation)

Die Petition verweist auf einen konkreten Pilotfall:

🧾 Dokumentation: „Die Unsichtbare Gewalt – Ein Leben unter Strahlenbeschuss“

🎥 Video: „Mikrowellenwaffen – Der unsichtbare Krieg gegen Zivilisten“

🎧 Spotify-Hörbuch: „Verbrechen 2025 – Mikrowellenwaffen“

📚 Buchreihe auf Amazon: „Nevidljivi Udar“, „Mikrowellenwaffen und Unsichtbare Angriffe“, „Das Schweigen der Staaten“

Alle enthalten dokumentierte technische Signale, Videoanalysen, medizinische Symptome sowie institutionelles Versagen. Dieser Fall zeigt: Es braucht ein nationales Schutzprogramm.


9.6 Fazit des Schutzplans

Betroffene unsichtbarer technischer Gewalt sind keine Einzelfälle, sondern Teil einer neuen, nicht erkannten Umweltbedrohung. Ihre systematische Unsichtbarmachung verletzt das Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit, Privatleben und Würde.

Ein nationaler Schutzplan – technisch, medizinisch, rechtlich und sozial – ist überfällig.

🟥 Petition vom 24. Juni 2025 – Teil 10

Schlusswort, rechtliche Einordnung und öffentlicher Aufruf


10.1 Zusammenfassung und Ziel der Petition

Diese Petition dokumentiert – mit Nachweisen, Fallanalysen und internationalen Parallelen – eine Form verdeckter technischer Einwirkungen, die bislang nicht im Gesetz verankert ist, aber reale gesundheitliche, soziale und juristische Folgen hat.

Die Schweiz steht vor einer dringlichen Aufgabe:

Eine neue Kategorie von Umwelt- und Körperverletzung muss benannt, untersucht und reguliert werden – bevor weiterhin Menschen vereinzelt, stigmatisiert und ihrer Grundrechte beraubt werden.


10.2 Juristische Begründung

Diese Petition stützt sich auf folgende nationale und internationale Rechtsgrundlagen:

🔸

Schweizer Bundesverfassung

Art. 10 BV: Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit.

Art. 13 BV: Schutz der Privatsphäre und Wohnung.

Art. 11 BV: Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gefährdung.

🔸

Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)

Art. 3 EMRK: Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung.

Art. 8 EMRK: Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens.

Art. 13 EMRK: Recht auf wirksame Beschwerde bei Menschenrechtsverletzungen.

🔸

UN-Behindertenrechtskonvention

Artikel 17: Schutz der Unversehrtheit behinderter Menschen.

Artikel 25: Recht auf Gesundheit – ohne Diskriminierung.

🔸

UNO-Resolution 36/13 (2017)

Schutz der Menschenrechte bei neuen Technologien und unsichtbaren Gewaltformen – explizit auch im zivilen Raum.


10.3 Appell an den Bundesrat und das Parlament

Ich fordere Sie mit dieser Petition auf:

Verdeckte technische Einwirkungen als neue Kategorie von Umweltgefährdung gesetzlich zu erfassen.

Eine nationale Fachkommission zur Aufarbeitung bestehender Fälle und Entwicklung von Mess- und Schutzstandards einzusetzen.

Eine gesetzliche Melde- und Untersuchungsverpflichtung für kantonale Behörden einzuführen, sobald dokumentierte Beschwerden mit technischen Signalen oder gesundheitlichen Veränderungen einhergehen.

Die politische Verdrängung dieses Themas zu beenden – und endlich die Betroffenen ernst zu nehmen.


10.4 Öffentlicher Aufruf zur Unterstützung

Diese Petition richtet sich nicht nur an Behörden, sondern an alle Bürgerinnen und Bürger, Ärzt:innen, Umweltfachleute, Jurist:innen, Parlamentarier:innen, NGOs und Medien.

📢 Ich rufe zur solidarischen Unterstützung auf – für:

Menschen, die unter nächtlichem Brummen, Vibrationen und gesundheitlich nicht erklärbaren Symptomen leiden.

Kinder und Kranke, deren Lebensqualität durch nicht identifizierte Frequenzquellen eingeschränkt wird.

Tiere, die als biologische Sensoren das Unfassbare spüren.

Mieter:innen, die in Wohnungen ohne Schutzinstrument leben.

Betroffene, die man psychiatrisiert statt technisch schützt.


10.5 Persönliche Erklärung

Diese Petition ist aus meiner persönlichen Realität heraus entstanden – aber sie steht stellvertretend für viele. Ich habe alles dokumentiert:

🎥 Videos,

📊 Messprotokolle,

🩺 medizinische Symptome,

📚 Bücher,

🎧 Hörbücher und

📝 rechtliche Schreiben.

Ich fordere nicht Mitleid – sondern Wahrnehmung, Untersuchung und Schutz.


10.6 Medien, Dokumente und Bücher (Auswahl)

🔗 Hörbuch:

🎧 Verbrechen 2025 – Mikrowellenwaffen Angriffe auf Zivilisten

YouTube-Link

🔗 Film:

🎬 Mikrowellenwaffen – Der unsichtbare Krieg gegen Zivilisten

YouTube-Link

🔗 Bücher (Amazon-Autorinnenseite):

📕 Nevidljivi Udar – Der unsichtbare Schlag

📗 Mikrowellenwaffen und Unsichtbare Angriffe

📘 Die Unsichtbare Gewalt – Ein Leben unter Strahlenbeschuss

📙 Das Schweigen der Staaten – Mikrowellenwaffen, Havanna-Syndrom und das Recht auf Schutz

🔗 Spotify-Serie (ab Juni 2025)

🎙️ Targeted Reality – Der unsichtbare Krieg (Staffel 1–3 in Vorbereitung)


10.7 Schlussformulierung

Es braucht keine weiteren Beweise.

Es braucht einen politischen Willen zur Anerkennung, Schutz und Regelung.

Diese Petition ist ein Anfang – für die Würde all jener, die im Schatten des Schweigens leben.

🎬


Dokumentarfilm


Mikrowellenwaffen – Der unsichtbare Krieg gegen Zivilisten


📅 Veröffentlicht am 12. April 2025


🔗 YouTube-Link


🎧


Hörbuch


Verbrechen 2025 – Mikrowellenwaffen


🔗 YouTube-Link


📖


Bücher auf Amazon von Nermina Samardžić


(öffentliche Autor*innen-Seite auf Amazon – deutsch und serbisch)


🔗 Amazon-Autorinnenseite Nermina Samardžić


📕


Beispielfragen aus dem Buch:


„Die Unsichtbare Gewalt – Ein Leben unter Strahlenbeschuss“

„Mikrowellenwaffen und Unsichtbare Angriffe – Ein Appell an die Schweizer Regierung“

„Nevidljivi Udar – Der unsichtbare Schlag“ (dt. & serb. Version)


🎙️


Podcast (Spotify & YouTube)


Targeted Reality Podcast / Havanna-Syndrom & Strahlenwaffen


🔗 YouTube-Sendung mit Mark Williams (TI UK)


🔗 YouTube-Video: Targeted & Mikrowellenwaffen Info


Was muss gemacht werden?


Die Schweiz braucht endlich eine gesetzliche Regelung zum Schutz vor verdeckten technischen Einwirkungen (z. B. elektromagnetische Impulse, Schallfrequenzen, Vibrationen). Ich fordere:


Unabhängige Untersuchungskommission, die medizinische, technische und juristische Aspekte interdisziplinär prüft.

Anerkennung solcher Einwirkungen als Umweltbelastung – analog zu Lärm oder Luftverschmutzung.

Regelung im Miet-, Umwelt- und Gesundheitsrecht, die Betroffene schützt und Behörden zu Abklärungen verpflichtet.

Messstandards und Zugang zu neutralen Gutachten, sobald Symptome dokumentiert und technische Ursachen vermutet werden.

Keine Pathologisierung mehr, sondern ernsthafte Bearbeitung – wie bei anderen toxischen Umweltfaktoren auch.


Diese Massnahmen betreffen nicht nur meinen Fall – sondern sind ein Schritt zur Aufklärung und Prävention für alle betroffenen Menschen.


Schlusswort und Danksagung


Diese Petition ist mehr als ein politisches Anliegen. Sie ist ein Ausdruck dessen, was Menschen erleben, aber nicht benennen dürfen – eine Realität, die sich hinter Wänden abspielt, in Wohnungen, in Körpern, in stiller Verzweiflung. Es ist die Realität von Menschen, die unter unsichtbaren Einwirkungen leiden und deren Leben dadurch grundlegend erschüttert wird – medizinisch, sozial, rechtlich, menschlich.


Ich danke allen, die den Mut aufbringen, diese Zeilen zu lesen, sich mit dem Inhalt auseinanderzusetzen und mit ihrer Unterschrift ein Zeichen zu setzen. Ihre Unterstützung bedeutet nicht nur Hoffnung für mich und meine Familie, sondern auch Schutz für viele andere, die bisher kein Gehör gefunden haben.


Besonderer Dank gilt all jenen, die sich beruflich oder ehrenamtlich für Gerechtigkeit, medizinische Aufklärung, technischen Schutz und Menschenrechte einsetzen – insbesondere:


Ärztinnen und Ärzte, die offen sind für neue medizinische Zusammenhänge,

Fachpersonen der Umwelt- und Messtechnik, die bereit sind, neue Phänomene ernst zu nehmen,

Juristinnen und Juristen, die sich gegen systemisches Schweigen stellen,

politische Entscheidungsträger, die bereit sind, Verantwortung zu übernehmen,

sowie allen Betroffenen, die trotz psychischer und physischer Belastung weiter aufstehen, dokumentieren, schreiben, aufklären.


Diese Petition soll ein Schritt sein – hin zu einer Gesellschaft, die technische Einwirkungen nicht länger tabuisiert, sondern wissenschaftlich untersucht, juristisch bewertet und menschlich anerkennt.


Denn niemand sollte in seinem eigenen Zuhause Angst haben müssen.


Ich danke Ihnen von Herzen für Ihre Aufmerksamkeit und Ihre Solidarität.


Nermina Samardžić


St. Margrethen, 24. Juni 2025


 
 
 

Kommentare

Mit 0 von 5 Sternen bewertet.
Noch keine Ratings

Rating hinzufügen
bottom of page