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Petition 1168/2003 eingereicht von Nathalie Luthold, französischer Staatsangehörigkeit, im Namen des Vereins gegen den missbräuchlichen Einsatz von Psychotechnologien

  • Autorenbild: Samardzic Nermina Mikrowellenwaffen Community
    Samardzic Nermina Mikrowellenwaffen Community
  • 15. Juli
  • 2 Min. Lesezeit

🔍 Hintergrund der Petition



Im Oktober 2004 behandelte der Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments die Petition 1168/2003, eingereicht von Nathalie Luthold im Namen des Vereins gegen den missbräuchlichen Einsatz von Psychotechnologien, unterstützt von weiteren 115 Personen. Die Petition richtet sich gegen die zunehmende Entwicklung und Verbreitung von als „nicht tödlich“ bezeichneten Strahlen- und Energiewaffensystemen, die aus Sicht der Petenten eine stark unterschätzte Gefahr darstellen.


Die Petenten warnten, dass man die militärischen und zivilen Ziele dieser Technologien kaum kenne, sie aber potenziell bei Demonstrationen und öffentlichen Veranstaltungen zur Kontrolle von Menschenmengen eingesetzt werden könnten. Zudem fehle es an wirksamen Rechtsvorschriften, die Bürgerinnen und Bürger vor den gefährlichen Wirkungen solcher Waffen schützen würden, falls sie in die Hände aggressiver Regime, Terrornetzwerke oder krimineller Vereinigungen gelangen.


Ein weiteres Problem sei, dass mögliche Opfer solcher kaum sichtbaren, ferngesteuerten Waffen selbst die Beweislast tragen müssten, obwohl die Schäden häufig unsichtbar oder unbekannt seien. Die Petenten forderten das Parlament deshalb auf, dieses Problem ernsthaft zu diskutieren, das Bewusstsein dafür zu schärfen und geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu entwickeln.





📝 Antwort des Parlaments und der Kommission



Die Petition wurde am 3. Mai 2004 für zulässig erklärt, und die Kommission um Stellungnahme gebeten. In ihrer Antwort vom 19. Oktober 2004 führte die Kommission im Wesentlichen an:


  1. Nationale und internationale Regelungen:


    Der Einsatz und die Entwicklung solcher Technologien und Waffen werde von den Mitgliedstaaten der EU in Einklang mit ihren eigenen Gesetzen sowie dem Völkerrecht geregelt. Beispielsweise verbiete das Übereinkommen über bestimmte konventionelle Waffen Waffen, die „exzessives Leiden“ verursachen, wobei Strahlenwaffen dort allerdings nicht ausdrücklich aufgeführt sind. Unabhängig davon seien Folter oder grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlungen stets durch internationale Konventionen, etwa die UN-Antifolterkonvention, verboten.

  2. Ausfuhrkontrollen:


    Der EU-Verhaltenskodex für Waffenausfuhren (seit 1998) soll verhindern, dass konventionelle Waffen zur Repression oder Aggression missbraucht werden. In der „Gemeinsamen Militärgüterliste der EU“ sind explizit Strahlenwaffensysteme und zugehörige Technologien erfasst (z. B. Laser- und Teilchenstrahlsysteme, Hochfrequenzsysteme, Ausrüstungen zur Erblindung, Steuerung und Zielverfolgung), deren Export damit besonderen Einschränkungen unterliegt.

  3. Dual-Use-Verordnung:


    Zudem regelt die Verordnung Nr. 1334/2000 den Export von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch).

  4. Kontrolle von Folter-Instrumenten:


    Besorgt über den Handel mit Instrumenten, die zur Folter genutzt werden könnten, unterstützte die EU spezielle Projekte zur Überwachung solcher Handelswege und Technologien.

  5. Aber:


    Diese Maßnahmen schützen nur vor Exporten und Handel, nicht aber zwingend die Bürger innerhalb der EU, etwa vor Forschung, Herstellung oder Einsatz durch Sicherheitsbehörden im eigenen Land. Dafür seien laut Kommission nationale Maßnahmen erforderlich.






🚨 Zentrale Botschaft



Diese Petition und ihre Behandlung zeigen, dass bereits Anfang der 2000er Jahre auf europäischer Ebene Sorgen über den Missbrauch von hochentwickelten Strahlen- und Energiewaffen gegen Zivilisten bestanden. Die offizielle Antwort verweist zwar auf Exportkontrollen und allgemeine Menschenrechtsverpflichtungen, weist aber zugleich auf Lücken hin: Innerhalb der EU gebe es keine umfassenden Verbote oder Schutzvorschriften, die Forschung, Herstellung oder den Einsatz solcher Technologien durch staatliche Stellen oder im Inland generell regeln.





🔗 Quellenlink



Das vollständige Dokument findest du direkt beim Europäischen Parlament unter:

 
 
 

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