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MEDIZINISCHE DOKUMENTATION – Hautveränderung durch nächtliche Einwirkung Datum der Dokumentation: 23. Mai 2025 Patientin: Nermina Samardzic Adresse: Johannes-Brassel-Strasse 15, 9430 St. Margrethen SG

  • Autorenbild: Samardzic Nermina Mikrowellenwaffen Community
    Samardzic Nermina Mikrowellenwaffen Community
  • 8. Juli
  • 2 Min. Lesezeit


Bezug: Beobachtung einer erneuten Hautveränderung nach nächtlicher Einwirkung



1. Aktueller Vorfall – Nacht vom 19. auf den 20. Mai 2025


In der Nacht vom 19. auf den 20. Mai 2025 kam es zu einer erneuten, deutlich spürbaren Reizung der Haut am rechten Unterarm. Die Beschwerden traten – wie bereits in früheren Fällen – während des Schlafs auf, ohne erkennbare äußere Ursache wie Hitzequelle, chemische Einwirkung oder mechanische Belastung.


Die betroffene Körperseite war erneut der Schlafzimmerwand zugewandt, von der laut bisherigen Beobachtungen häufig Hitze, Vibrationen und elektromagnetische Impulse ausgehen.



2. Beschreibung der Hautveränderung


Lokalisation: rechter Unterarm, innenseitig, mittig

Größe: ca. 6 × 2 cm

Sichtbare Merkmale:

• Rötlich-entzündliche Fläche mit scharfer Begrenzung

• Feine, parallele Linien (Rillenstruktur) innerhalb der Läsion

• Punktförmige, dunklere Läsionen (Einblutungen, beginnende Krusten)

• Teilweise kleine Krusten oder Aufrauungen wie bei oberflächlicher Verbrennung

• Keine Streuung, keine nässenden Anteile, kein typisches Ekzembild


Subjektives Empfinden:

• Anhaltendes, punktuelles Brennen (auch tagsüber spürbar)

• Kein Juckreiz, sondern Druck- und Schmerzgefühl unter der Haut

• Deutlich erhöhte Berührungsempfindlichkeit

• Leichte Erwärmung der betroffenen Stelle



3. Bilddokumentation


Am 23. Mai 2025 wurden zehn neue Fotos aufgenommen. Diese zeigen:

• Klar abgegrenzte, gerötete Fläche mit Rillenmuster

• Keine Verteilung auf benachbarte Hautareale

• Krustenbildung ohne nässende Komponenten

• Kein Ausschlagmuster im klassischen Sinne (z. B. bei Allergien)


Die Aufnahmen entstanden unter Tages- und Blitzlicht und wurden zur Beweissicherung archiviert.



4. Medizinischer Kontext


Am 21. Mai 2025 wurde bereits eine medizinische Erstbewertung durch die Hausärztin vorgenommen. Diese bestätigte ein „streifiges Muster“, dokumentierte jedoch nur einen „Hautausschlag unklarer Genese“. Gleichzeitig wurde die Flammazine-Creme verschrieben – ein Präparat zur Behandlung von Verbrennungen und thermischen Hautschäden.


Auf Nachfrage teilte die Ärztin mit, dass sie keine Verbrennungsdiagnose dokumentieren dürfe, da keine klassische Hitzequelle vorliege. Eine körperliche Nachuntersuchung wurde abgelehnt. Es erfolgte eine Überweisung zur dermatologischen Fachabklärung.



5. Geplante Fachabklärung


Ein Termin bei einem Hautarzt ist vereinbart. Ziel ist:

• Eine objektive Beurteilung der Hautveränderung

• Eine differenzierte medizinische Diagnose (z. B. thermische Läsion)

• Eine schriftliche Einordnung des klinischen Befundes



6. Einschätzung und Verdacht


Auf Basis:

• der wiederholt nächtlich auftretenden Symptome

• der konkreten Hautmerkmale (Rillen, punktuelle Krustenbildung)

• der spürbaren thermischen Reizung ohne erkennbare Ursache

• technischer Messdaten (Hochfrequenzimpulse im Schlafbereich)

• und auffälligem Tierverhalten während solcher Nächte


besteht weiterhin ein begründeter Verdacht auf eine gerichtete technische Einwirkung, z. B. durch elektromagnetische oder thermische Impulse.



Fazit


Die dokumentierte Hautveränderung vom 23. Mai 2025 zeigt klare Merkmale einer lokalisierten, oberflächlichen thermischen Einwirkung. Eine rein dermatologische Erklärung erscheint unzureichend. Eine vollständige medizinische, technische und ggf. juristische Abklärung ist erforderlich.




 
 
 

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