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Gesetzlicher Schutz von Gehirn und Körper vor Angriffen durch Neuro‑ und Frequenztechnologien; Einrichtung unabhängiger Untersuchungsstellen; Sicherung von Neuro‑Grundrechten

  • Autorenbild: Samardzic Nermina Mikrowellenwaffen Community
    Samardzic Nermina Mikrowellenwaffen Community
  • 31. Juli
  • 6 Min. Lesezeit



An:

– Schweizerischer Bundesrat

– Nationalrat / Ständerat (SiK, RK, WBK)

– Bundesamt für Gesundheit (BAG), Bundesamt für Umwelt (BAFU), Eidg. Starkstrominspektorat (ESTI), METAS

– Bundeskanzlei (Koordination Grundrechte/Strategie Digitalisierung)


Von:

Nermina Samardžić

Hauptstrasse 82

9430 St.Margrethen

Schweiz


St.Margrethen den, 31. Juli. 2025





1) Executive Summary (Forderungen)



  1. Neuro‑Grundrechte in der Schweiz verankern (gesetzlich/ggf. verfassungsrechtlich): Schutz der mentalen Privatsphäre, Identität, Willens‑/Handlungsfreiheit (agency) und kognitiven Integrität; Orientierung an UNESCO‑Empfehlungen und internationalen Best‑Practices.

  2. Explizites Verbot von elektronischer Folter und Neuro‑/Frequenzangriffen im Zivilbereich; Ergänzungen im StGB (Qualifikationstatbestände) und in Spezialerlassen. Bezug auf das absolute Folterverbot (EMRK Art. 3).

  3. Schaffung unabhängiger interdisziplinärer Untersuchungsstellen (Neuro‑Forensik, EMV/EMF‑Messtechnik, Medizin/Neurologie, Psychiatrie, Rechtsmedizin, IT‑/Datenschutz), die Vorfälle standardisiert erfassen, messen und gutachterlich bewerten.

  4. Anpassung des Datenschutzrechts (revDSG): Einordnung neuronaler/mentaler Daten als besonders schützenswert, klare Regeln für Profiling, Zweckbindung und Verbot der Datenausleitung aus Neuro‑Schnittstellen ohne ausdrückliche Einwilligung.

  5. Überprüfung und Ergänzung der NISV (SR 814.710) und Vollzugspraxis (BAG/BAFU/ESTI): Forensische Verfahren für gepulste/exotische Signalformen, Innenraum‑Szenarien und gezielte Exposition; Stärkung der Vorsorge gemäss USG.

  6. Whistleblower‑ und Opferschutz; nationales Melde‑ und Beratungsnetz (Low‑Barrier), inkl. medizinischer Leitlinien für Diagnostik/Behandlung bei neurologischen/kognitiven Symptomen ungeklärter Ursache. (Orientierung u. a. an Handlungsempfehlungen der National Academies.)






2) Ausgangslage – warum Handlungsbedarf besteht



  • UNESCO/IBC (2021) warnt vor massiven Risiken für mentale Integrität, Identität, Autonomie/Willensfreiheit und mentale Privatsphäre durch moderne Neurotechnologien; Staaten sollen Rechte anpassen und schützen.

  • Nature (Morningside Group) benennt vier ethische Prioritäten für Neurotechnologien/AI: Privacy, Identity, Agency, Equality – eine klare Roadmap für Gesetzgeber.

  • UN‑Sonderberichterstatter (A/HRC/43/49, 2020): Cyber‑/Emerging‑Technologies können zu Folter oder unmenschlicher Behandlung eingesetzt werden; Staaten haben positive Schutzpflichten.

  • National Academies (USA, 2020) analysieren ungeklärte neurologische Krankheitsbilder bei Diplomaten (sog. Havana‑Fälle) und empfehlen Struktur‑ und Schutzmassnahmen – Relevanz für Gefährdungsbeurteilung und medizinische Protokolle.

  • Internationaler Trend: Chile hat 2021 Neuro‑Rechte verfassungsrechtlich abgesichert (Identität, mentale Privatsphäre, freie Willensbildung, Schutz neuronaler Daten).






3) Schweizer Rechtsrahmen – Stärken und Lücken



  • Bundesverfassung (BV) garantiert Menschenwürde (Art. 7), persönliche Freiheit inkl. körperliche/geistige Unversehrtheit (Art. 10 Abs. 2) und Privatsphäre/Informationelle Selbstbestimmung (Art. 13). Diese Grundrechte sind einschlägig, wenn mentale Prozesse und neuronale Daten betroffen sind.

  • EMRK (in der Schweiz verbindlich) schützt absolut vor Folter/erniedrigender Behandlung (Art. 3) und garantiert Achtung des Privat‑/Familienlebens und der Wohnung (Art. 8) – inkl. positiver staatlicher Schutzpflicht vor Eingriffen Dritter.

  • revDSG (seit 2023) schützt besonders schützenswerte Daten (u. a. Gesundheits‑, genetische, biometrische Daten) und regelt Profiling. Neurale/mentale Daten werden faktisch nicht explizit genannt; es braucht Klarstellung/Erweiterung und Sanktionen für unbefugte Ausleitung/Manipulation.

  • NISV (SR 814.710) schützt vor nichtionisierender Strahlung und dient der Vorsorge; sie adressiert ortsgebundene Anlagen/Immissionsgrenzwerte. Gezielte, pulsförmige, kurzzeitige oder innenraumbezogene Expositionen sowie forensische Nachweisführung sind nicht ausreichend geregelt.



Konsequenz: Der bestehende Rahmen deckt klassische EMF‑Immissionen und Datenschutz ab, nicht jedoch die Schnittmenge von Neurotechnik + gezielter EM‑Exposition + Datenextraktion/Manipulation an Menschen.





4) Gesetzes‑ und Politikvorschläge (konkret)



A. Neuro‑Grundrechte kodifizieren


  • Neues Kapitel im BV/Einführungsgesetz oder sorgfältige BV‑Teilrevision:


    1. Mentale Privatsphäre (Schutz neuronaler Daten/Signale; Verbot unbefugten Lesens/Schreibens),

    2. Mentale/neurale Identität & Integrität,

    3. Willens‑/Handlungsfreiheit (agency),

    4. Schutz vor neurotechnologischer Diskriminierung/Profiling.


      Begründung und internationale Referenz: UNESCO/IBC; Nature/Morningside; Chile‑Präzedenz.




B. Straf‑ und Verwaltungsrecht anpassen


  • StGB‑Ergänzung: neuer Tatbestand „Neuro‑/elektronische Folter“; Qualifikation bei gezielter EM‑Einwirkung zur Schmerz‑/Wahrnehmungs‑/Willensbeeinflussung, gewerbsmässiger/organisierter Begehung, Einsatz technischer Systeme. Bezug zu EMRK Art. 3.

  • Polizeiliche Gefahrenabwehr/Strafprozess: Spezialnormen zur Sicherstellung/Forensik (Datenträger, Sender/Antennen, Nanomaterialien, Innenraum‑Messungen).

  • Medizinrecht/HFG: Verbot nicht‑einwilligender Neuro‑Experimente; strengere Ethikauflagen bei BCI/neuromodulatorischen Verfahren.



C. Datenschutzrecht präzisieren (revDSG/Verordnung)


  • „Neuronale/mentale Daten“ ausdrücklich als besonders schützenswert definieren;

  • Profiling mit neuronalen Daten nur bei strenger Rechtsgrundlage/Einwilligung;

  • Datenexporte aus Neuro‑Interfaces (BCI/Implantate/Wearables) verboten ohne ausdrückliche und informierte Einwilligung;

  • Hohe Sanktionen und Aufsichtskompetenzen der EDÖB.



D. NISV/USG weiterentwickeln


  • Forensische Messprotokolle für gepulste/gerichtete Signale, Innenräume, Kurzzeit‑Peaks (medizinisch relevante Muster);

  • Spezial‑Monitoring bei sensiblen Orten (Spitäler, Heime, Wohnungen vulnerabler Personen);

  • Zuständigkeit & Vollzug (BAFU/ESTI/Kantone) verbindlich; Melde‑ und Interventionskette.



E. Unabhängige Untersuchungsstellen


  • Drei Säulen: (1) Messtechnik/EMV‑Forensik, (2) Medizin/Neurologie/Psychiatrie, (3) Rechtsmedizin/IT‑Forensik.

  • Auftrag: Aufnahme/Beweissicherung, medizinische Abklärung, Gutachten für Polizei/Justiz/Behörden; Jahresberichte an Bundesrat/Parlament.

  • Leitlinien orientiert an National Academies‑Empfehlungen (Strukturen, Rehabilitation, „lessons learned“).



F. Bildung/Prävention/Whistleblower‑Schutz


  • Ärztliche Leitlinien für Erkennung/Abklärung neurologischer/kognitiver Beschwerden nach potenzieller EM/Neuro‑Exposition;

  • Schutzprogramme für Hinweisgeber:innen in Forschung/Industrie/Behörden;

  • Öffentliche Aufklärung (BAG/BAFU) über Chancen & Risiken der Neurotechnologie (UNESCO/Europarat‑konform).






5) Verfassungs‑ und menschenrechtliche Begründung



  • BV Art. 7, 10 Abs. 2, 13: Eingriffe in geistige Unversehrtheit und Privat‑/Wohnsphäre sind nur bei gesetzlicher Grundlage, öffentlichem Interesse, Verhältnismässigkeit zulässig; verdeckte neuro‑technologische Eingriffe ohne Einwilligung verletzen diese Rechte.

  • EMRK Art. 3 (absolut), Art. 8: Staat hat negative (Unterlassung) und positive (Schutz) Pflichten – inkl. Schutz vor Dritten und effektive Untersuchung glaubhafter Vorwürfe.

  • UNESCO/IBC und Europarat empfehlen ausdrücklich Anpassung bestehender Menschenrechtsinstrumente an Neuro‑Risiken („mentale Privatsphäre“, „freedom of thought“).






6) Internationaler Vergleich / Präzedenz



  • Chile (2021): Erste Neuro‑Rechte in der Verfassung; Schutz von Gehirndaten, Identität, Willensfreiheit—Signalwirkung für nationale Gesetzgeber.

  • USA: National Academies fordern u. a. Strukturen, medizinische Versorgung, Threat‑Assessment—übertragbar auf CH (Untersuchungsstellen/Protokolle).






7) Konkreter Arbeitsauftrag (Zeitplan)



  1. 0–3 Monate: Einsetzung einer interdepartementalen Task‑Force (BJ, BAG, BAFU, ESTI, METAS, VBS, BAKOM, EDÖB) zur Erarbeitung von Gesetzes‑/Verordnungsentwürfen.

  2. 3–6 Monate: Pilot‑Untersuchungsstelle (Universitätsverbund) + Mess‑/Forensik‑Protokolle; Round‑Table mit UNESCO/Europarat‑Expert:innen.

  3. 6–12 Monate: Parlamentarische Beratung (Neuro‑Grundrechte, DSG‑Präzisierungen, StGB‑Ergänzungen, NISV‑Revision); Evaluations‑/Jahresbericht.






8) Schluss



Die Schweiz verfügt über starke Grundrechte und hohe Vorsorgestandards. Neuro‑ und Frequenztechnologien schaffen jedoch neue Angriffsvektoren gegen mentale Integrität, Privatsphäre und Gesundheit, die vom geltenden Recht nicht ausreichend erfasst sind. UNESCO, Europarat und EMRK geben den Rahmen vor; Chile zeigt, dass gesetzliche Neuro‑Rechte möglich sind.

Wir ersuchen Sie, die vorgeschlagenen Schritte umgehend einzuleiten.


Mit vorzüglicher Hochachtung

Nermina Samardzic





Beilagen/Quellen (Auswahl)



  • UNESCO/IBC: Ethical Issues of Neurotechnology (2021).

  • UN‑SR on Torture: A/HRC/43/49 (2020).

  • Nature: Four ethical priorities for neurotechnologies and AI (2017).

  • National Academies (2020): Assessment of Illness in U.S. Government Employees….

  • Chile Neurorights (2021): Neurorights Foundation / UNESCO Courier.

  • BV Art. 7/10/13; EMRK Art. 3/8; revDSG; NISV.


1) Worum es geht – Schutz von Gehirn & Körper vor Neuro‑/Frequenztechnologien



  • Moderne Neurotechnologien (BCI, „Brain‑to‑Computer/-Cloud“-Schnittstellen, neuronale Implantate) und gepulste EMF/Mikrowellen greifen in Nerven‑, Sinnes‑ und Gehirnprozesse ein.

  • Der offene Brief von Schutzschild e.V. (27.06.2022) fordert Regierungen auf, klare Gesetze zum Schutz der geistigen Privatsphäre, Identität und körperlichen Unversehrtheit zu schaffen, unabhängige Untersuchungsstellen einzusetzen und elektronische Folter/Angriffe zu verbieten.






2) Warum das jetzt relevant ist – Stand von Forschung & Praxis



2.1 Ethische Leitplanken (Naturwissenschaft & Bioethik)




2.2 Medizinisch/technische Meilensteine




2.3 Sicherheit & Menschenrechte







3) Politische Entwicklungen – Neuro‑Rechte & Regulierung








4) Risiken & Missbrauch – was der Offene Brief konkret anklagt



  • Manipulation von Wahrnehmung, Emotion, Entscheidung durch „read/write“‑Zugriff auf Gehirnaktivität.

  • Elektronische/„berührungslose“ Folter: Schlafentzug, Schmerz, Druck/Hitze‑Empfinden, Angstinduktion – ggf. ohne klassische Spuren, aber mit messbaren neurophysiologischen Effekten.

  • Datenökonomie: Biometrische/neuronale Daten als Handelsgut; Notwendigkeit strenger Datenschutz‑ und Zweckbindungsregeln (mentale Privatsphäre).

  • Gesellschaftliche Folgen: Delegitimierung von Opfern, medizinisch‑rechtliche Schutzlücken, Gefahr eines digital‑neurologischen Autoritarismus.


    (Vertieft diskutiert in: Harari, WEF 2018 – „Will the Future Be Human?“: Gefahren bei Zugang zum Gehirn/Verhaltenssteuerung.)


    WEF‑Session: https://www.weforum.org/meetings/world-economic-forum-annual-meeting-2018/sessions/will-the-future-be-human/  (Video: https://www.youtube.com/watch?v=hL9uk4hKyg4)






5) Forderungen des Offenen Briefs – was Staaten jetzt tun sollen



  1. Neuro‑Grundrechte gesetzlich verankern: Mentale Privatsphäre, Identität, Willensfreiheit, Gedankenfreiheit – analog zu Chiles Neuro‑Rechten.

  2. Klare Verbote für Neuro‑/EM‑Angriffe (ziviler Bereich & Strafrecht); Schutzlücken schließen.

  3. Unabhängige Untersuchungsstellen schaffen: Interdisziplinär (Neuro, Medizin, Forensik, EMV/EMF‑Messtechnik, Recht), mit Forensik‑Protokollen für Neuro‑/EM‑Einwirkungen.

  4. Transparenz & Aufsicht: Register für Forschung/Tests an Menschen, strenge Ethik‑/Einwilligungsstandards, Whistleblower‑Schutz.

  5. Internationale Zusammenarbeit (UN/UNESCO/Europarat): Harmonisierung von Standards, Messmethoden, Beweisführung und Opferschutz.






6) Weiterführende Quellen (zum direkten Nachlesen)








7) Kurztext (für Social Media, Flyer, Intro)



Neuro‑Rechte jetzt! Neurotechnologien können heute Gehirnaktivität lesen und in Teilen schreiben. UNESCO, Nature und der UN‑Menschenrechtsrat warnen vor massiven Risiken für mentale Privatsphäre, Identität und Freiheit. Chile hat bereits Neuro‑Rechte beschlossen. Der Offene Brief von Schutzschild e.V. fordert Regierungen auf, elektronische Folter/Neuro‑Angriffe zu verbieten, Untersuchungsstellen einzurichten und die geistige Unversehrtheit gesetzlich zu schützen. (Quellen siehe oben.)





 
 
 

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