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Gesetzlicher Schutz von Gehirn und Körper vor Angriffen durch Neuro- und Frequenztechnologien – Einrichtung unabhängiger Untersuchungsstellen

  • Autorenbild: Samardzic Nermina Mikrowellenwaffen Community
    Samardzic Nermina Mikrowellenwaffen Community
  • 31. Juli
  • 2 Min. Lesezeit

Von:



Nermina Samardžić

Hauptstrasse 82

9430 St. Margrethen

Schweiz



An:



Schweizerischer Bundesrat

Nationalrat / Ständerat

Bundesamt für Gesundheit (BAG)

Bundesamt für Umwelt (BAFU)

Eidg. Starkstrominspektorat (ESTI)

Bundeskanzlei


St. Margrethen, den 31. Juli 2025





Betreff:

Gesetzlicher Schutz von Gehirn und Körper vor Angriffen durch Neuro- und Frequenztechnologien – Einrichtung unabhängiger Untersuchungsstellen





Sehr geehrte Damen und Herren,


ich ersuche Sie hiermit dringend, rechtliche, organisatorische und forensisch-medizinische Maßnahmen zu ergreifen, um die Bevölkerung der Schweiz vor gezielten Angriffen mit modernen Neuro- und Frequenztechnologien zu schützen. Internationale Fachgremien haben mehrfach gewarnt, dass diese Technologien bereits heute mentale Privatsphäre, kognitive Freiheit und die geistige wie körperliche Unversehrtheit gefährden.





1️⃣ Handlungsbedarf – internationale Warnungen und Belege



  • UNESCO – International Bioethics Committee (2021): fordert den weltweiten Schutz mentaler Privatsphäre, Identität und Willensfreiheit. UNESCO Bericht.

  • UN-Sonderberichterstatter für Folter (2020): warnt vor neuen (Cyber-)Technologien als Foltermittel, siehe UN-Bericht A/HRC/43/49.

  • Nature / Morningside Group: beschreibt die Notwendigkeit von Neuro-Rechten, um Manipulation des Gehirns zu verhindern (Nature-Artikel).

  • National Academies (USA, 2020): belegt neurologische Schäden durch gerichtete Energieangriffe (Havanna-Syndrom). Zusammenfassung der Studie.

  • Chile (2021): weltweit erstes Land mit verfassungsrechtlichen Neuro-Rechten (Reuters-Bericht).



Diese Belege zeigen klar: Missbrauchspotenziale sind real, Opfer sind weltweit betroffen, und Staaten beginnen erst jetzt, rechtliche Grundlagen zu schaffen.





2️⃣ Schutzlücken in der Schweiz



  • BV (Art. 7, 10, 13) schützt Würde, körperliche und geistige Unversehrtheit, doch ohne ausdrücklichen Bezug auf neurotechnologische Einwirkungen.

  • EMRK (Art. 3, 8) garantiert Schutz vor Folter und Eingriffen Dritter – ohne nationale Umsetzungsnormen bleibt dies unvollständig.

  • revDSG deckt biometrische und Gesundheitsdaten ab, nicht aber neuronale Signale oder mentale Daten.

  • NISV erfasst nur ortsgebundene Strahlung, keine gerichteten, gepulsten Impulse oder verdeckten Signale in Innenräumen.

  • StGB enthält keine Strafnorm für gezielte neurotechnologische Angriffe, sodass Täter praktisch straffrei bleiben.






3️⃣ Forderungen – Gesetzgebung und Institutionen




A)

Neuro-Grundrechte



  • Gesetzliche Verankerung mentaler Privatsphäre, kognitiver Freiheit, Identität und Schutz neuronaler Daten.

  • Verbot nicht-einwilligender „Lesen/Schreiben“-Zugriffe auf Gehirnsignale.




B)

Straf- und Polizeirecht



  • Neuer Tatbestand „Neuro-/elektronische Folter“ für gezielte EM-/Frequenzangriffe.

  • Klare Ermittlungsbefugnisse für Polizei: Beschlagnahmung von Sendern, Innenraum-Messungen, IT-Forensik.




C)

Datenschutz



  • Erweiterung des revDSG um neuronale Daten.

  • Hohe Strafen für unerlaubte Entnahme, Profiling oder Export von Gehirnsignalen.




D)

Umwelt- und Technikrecht



  • Anpassung der NISV: verbindliche Messmethoden für gepulste, gerichtete und kurzzeitige Signale.

  • Meldestellen und schnelle Interventionsketten bei Verdachtsfällen.




E)

Unabhängige Untersuchungsstellen



  • Interdisziplinäre Zentren (EMV-Forensik, Neurologie, IT-Forensik) mit standardisierten Beweisprotokollen.

  • Pilotprojekt 2025 → regionale Ausweitung bis 2026.




F)

Prävention und Opferschutz



  • Nationale Meldestelle, medizinische Leitlinien, Rehabilitation für Betroffene.

  • Whistleblower-Schutz für Insider aus Forschung, Industrie und Behörden.






4️⃣ Zeitplan und Nutzen



  • 0–3 Monate: Task-Force zur Gesetzesfolgenabschätzung einsetzen.

  • 3–6 Monate: Start Pilot-Untersuchungsstelle (Universitäten + METAS).

  • 6–12 Monate: Vernehmlassung der Gesetzespakete, Skalierungsplan.

  • ab 12 Monaten: Einführung der neuen Gesetze und Untersuchungsstellen.



Nutzen:


  • Schutz der Bevölkerung, Wahrung der Grundrechte.

  • Verringerung von Fehldiagnosen und Justizkosten.

  • Internationale Vorreiterrolle der Schweiz bei Neuro-Rechten.






5️⃣ Schlussfolgerung



Die Schweiz hat eine Tradition des Schutzes von Menschenrechten und Menschenwürde. Doch im neurotechnologischen Zeitalter endet dieser Schutz derzeit an der Schädeldecke. Neuro- und Frequenzangriffe sind reale Gefahren, deren Missbrauch wir nicht länger ignorieren dürfen.


Ich ersuche Sie, die dargestellten Maßnahmen bis Ende 2025 einzuleiten und die Schweiz als Pionierin für mentale Unversehrtheit und Neuro-Grundrechte zu positionieren.


Mit vorzüglicher Hochachtung


Nermina Samardžić

ree

 
 
 

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